Chef, ich will mehr Gehalt!
Wie wäre es mit einem Gutschein?
Wer jetzt „nein“ sagt, ist nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit und verkennt auch noch unter Umständen einen großen Steuervorteil.
Natürlich ist der Wunsch nach mehr Gehalt verständlich und sicher auch gerechtfertigt – durch steigende Preise brauchen wir immer mehr Geld, um den aktuellen Standard halten zu können.
Wir bekommen also mehr Gehalt, um dafür Güter des alltäglichen Bedarfs und weitere Konsumgüter zu erwerben – wäre es da so ein großer Unterschied, diese Waren gleich vom Chef zu bekommen? Das nennt sich dann geldwerter Vorteil.
Ein Beispiel:
Damit ich 100€ mehr pro Monat auf dem Konto habe (um z.B. eine Monatskarte für den ÖPNV zu kaufen) verschwinden bei meinem Arbeitgeber (je nach meiner Steuerklasse) 200-300 € vom Konto.
Wenn mein Arbeitgeber mir das ÖPNV-Tiket anstatt der Gehaltserhöhung gibt, habe ich das Ticket und der Chef im Vergleich niedrigere Ausgaben (neben Mengenrabatt für die Tickets der Kollegen ist das ganze auch noch Steuerlich absetzbar) und wir beide sind zufrieden, haben wir doch beide, was wir wollen.
Währen der Firmenwagen oder das privat-genutzte Firmenhandy die bekanntesten Beispiele für geldwerte Vorteile sind, gibt es noch viel mehr Möglichkeiten, von Mitarbeiterrabatten über Fitnessclubmitgliedschaften, eine Dienstwohnung und eine umsonst-Kantine bis hin zu Restaurantschecks.
Diese Restaurantschecks sind eine feine Sache, sie können in sehr vielen teilnehmenden Restaurants aber auch bei Lebensmittelgeschäften wie EDEKA oder REWE eingelöst werden – zum Beispiel das EDENRED-System, das nicht nur KMU, sondern auch Konzerne wie die Commerzbank gerne einsetzen (gerade bei Standorten, an denen es keine Kantine gibt).
Nicht zu verwechseln sind geldwerte Vorteile im Gespräch mit dem Chef, bzw. beim Bewerbungsgespräch, übrigens mit Sozialleistungen oder den Vermögenswirksamen Leistungen – die gehören heutzutage eher zum Mindeststandard …
Bevor jetzt jemand auf irgendwelche Gedanken kommt,
das Finanzamt redet natürlich ein Wörtchen mit!
Für Mitarbeiterrabatte gilt ein jährlicher „Rabattfreibetrag“ von 1.080 € pro Mitarbeiter.
Der Freibetrag einer Dienstwohnung beträgt 201 € pro Monat.
Bei den Restaurantschecks sollten 5,97 € pro Arbeitstag nicht überschritten werden.
Für (fast) alles andere gilt als Freigrenze 44 € pro Monat.
Wird diese Grenze überschritten, ist der Sachbezug übrigens gem. § 8 Abs.2 EStG vollständig zu versteuern.
Es empfiehlt sich also auch, mit dem Steuerberater den Einzelfall zu besprechen.
Bleibt aber trotzdem die Frage, warum nicht mehr Arbeitnehmer und auch der ein oder andere Arbeitgeber auf diese interessante Möglichkeit setzen?!
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