Bewerbungskosten sind eine lohnende Investition
und steuerlich absetzbar!
Ob man nun zu einer aufwändigen Bewerbung wie meiner greift, oder sich für den klassischen Standard entscheidet, Bewerbungen kosten Geld.
Angefangen bei professionellen Bewerbungsfotos (die ab 75€ zu Buche schlagen) über Bewerbungsmappen (die etwa 5€ kosten und auch nicht ewig halten), bis hin zu „Kleinkram“ wie etwa Kopien und beglaubigte Zeugnisabschriften, Papier, Druckkosten, Umschlägen und Porto fällt pro Bewerbung eine recht stattliche Summe an.
Das Geld bekommt man natürlich nicht zurückgezahlt – es sei denn, man ist gerade Arbeitssuchend, dann erstattet mitunter das Arbeitsamt/ Jobcenter die Kosten (meist eine Pauschale und innerhalb einer jährlichen Obergrenze).
Bewerbungskosten = Werbungskosten
Das Finanzamt hingegen sieht die Gesamtkosten einer Bewerbung als notwendige „Investition“ an und man kann die Kosten dann auch von der Steuer absetzen. Für diese Werbungskosten ist eine jährliche Pauschale von 1.000€ bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, mehr geht immer – solange ein Nachweis erbracht werden kann.
Das Finanzgerichts Köln hat entschieden, dass Bewerbungskosten auch ohne detaillierten Nachweis abgesetzt werden können – mit pauschal 8,50 € für Bewerbungen mit Mappe und ohne Mappe 2,50 € (Az.: 7 K 932/03). Es empfiehlt sich jedoch, eine Liste mit Bewerbungsdatum und Firmennamen der Steuererklärung beizulegen, wenn man mit diesen Pauschalen rechnen will.
Übrigens, das Finanzamt akzeptiert auch die Kosten für eigene Stellenanzeigen, die professionelle Bewerbungsberatung mit bis zu 250€ jährlich und den Kauf von Wochenendausgaben überregionaler Tageszeitungen – wegen der großen Stellenmärkte.
Wer bestellt bezahlt auch! – Oder nicht?
Hat man nun ein Vorstellungsgespräch und das Unternehmen befindet sich in einer anderen Stadt kommen auf den Bewerber auch noch Reisekosten zu.
Auch diese Kosten akzeptiert das Finanzamt – wenn man sie selbst getragen hat.
Denn eigentlich zahlt solche Kosten das einladende Unternehmen, dazu ist es nämlich gemäß § 670 BGB verpflichtet.
Einzige Ausnahme: Das Unternehmen weist dann im Vorfeld ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Kosten übernehmen. Hier reicht es übrigens nicht aus, sich im Nachhinein auf Floskeln wie „das ist doch in unserer Branche schon immer so üblich“ zurückzuziehen, eine Kostenübernahme muss im Vorfeld schriftlich oder mündlich ausgeschlossen werden!
Und muss der Bewerber für sich entscheiden, ob es der Traumjob ist und er bereits ist die Kosten selbst zu tragen, oder ob er doch noch weitersucht …
Reisekosten
Wird man von einem Unternehmen zum Vorstellungsgespräch an einen anderen Ort eingeladen, so wird in der Regel für die Anreise mit dem PKW eine Entfernungspauschale (meist 0,3 € pro Kilometer), oder die Bahnfahrt in der 2. Klasse bezahlt.
Beim Finanzamt könnte man hingegen Reisekosten, Kilometergeld, Tagespauschale, Parkgebühren, Taxifahrten und ÖPNV-Tickets geltend machen – unter Vorlage des Einladungsschreiben und der Belege.
Und die Übernachtungskosten?
Natürlich werden auch Hotelkosten übernommen, wenn sie denn Anreisebedingt nötig sind. Ist der Termin z.B. um 10 Uhr morgens und der Ausgangspunkt des Bewerbers liegt 6 Stunden Fahrtzeit entfernt, dann ist man sicher bereit eine Hotelübernachtung zu spendieren – wenn auch eher nicht in einem 5 Sterne-Haus.
Generell sollte man als Bewerber eine notwendige Hotelübernachtung im Vorfeld abklären, oft haben Unternehmen Vereinbarungen mit örtlichen Hotels und nutzen die Kontingente auch für Bewerber – diese Lösung ist günstiger und den Unternehmen daher meist lieber.
Danke für das Gespräch – wo ist die Kasse?
Die Kostenfrage sollte man beim Vorstellungsgespräch besser nicht zur Sprache bringen. Wenn man nicht darauf angesprochen wird (z.B. durch die Übergabe eines Formulars zur Reisekostenerstattung), ist eine kurze Mail zwei Tage nach dem Gespräch – mit der Frage, ob es ein Reisekostenformular gibt oder ob man die Belege formlos einreichen kann – die bessere Wahl.
Come fly with me
Prinzipiell muss natürlich auch eine Anreise per Flugzeug bezahlt werden.
Aber mal davon abgesehen, dass eine innerdeutsche Anreise im Flugzeug merkwürdig aussieht, so sind Inlandsflüge in den Reiseregelungen vieler Unternehmen pauschal nicht gestattet – auch wenn sie billiger als die Bahn wären.